Ro 2014/17/0121•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0121
Ro 2014/17/0121Verwaltungsgerichtshof15.12.2014
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebender Zeitpunkt
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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