Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0117

Ro 2014/17/0117Verwaltungsgerichtshof18.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0117

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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