Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0105

Ro 2014/17/0105Verwaltungsgerichtshof28.06.2016

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0105

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.2016

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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