Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0102

Ro 2014/17/0102Verwaltungsgerichtshof20.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.2016

Spruch

Die Revisionen werden als unbegründet abgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.221,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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