Ro 2014/17/0087•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0087
Ro 2014/17/0087Verwaltungsgerichtshof15.12.2014
Die Revisionen werden als unzulässig zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 3.663,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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