Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0087

Ro 2014/17/0087Verwaltungsgerichtshof15.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0087

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2014

Spruch

Die Revisionen werden als unzulässig zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 3.663,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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