Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0076

Ro 2014/17/0076Verwaltungsgerichtshof29.11.2016

Regest

Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088 Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §36 Abs2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.2016

Spruch

Die Revision wird für gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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