Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0069

Ro 2014/17/0069Verwaltungsgerichtshof10.12.2015

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2015

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

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