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Ro 2014/17/0065•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0065
Ro 2014/17/0065Verwaltungsgerichtshof24.10.2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Antrag auf Kostenersatz des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark wird abgewiesen.
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