Ro 2014/17/0052•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0052
Ro 2014/17/0052Verwaltungsgerichtshof09.05.2014
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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