Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0049

Ro 2014/17/0049Verwaltungsgerichtshof29.05.2015

Regest

Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0049

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014170049.J00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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