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Ra 2014/17/0042•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/17/0042
Ra 2014/17/0042Verwaltungsgerichtshof18.11.2015
gefasst:
Die Revisionen werden als gegenstandslos geworden erklärt und die Verfahren eingestellt.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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