Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0036

Ro 2014/17/0036Verwaltungsgerichtshof20.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.01.2016

Spruch

Die Revisionen werden als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 114,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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