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Ro 2014/17/0036•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0036
Ro 2014/17/0036Verwaltungsgerichtshof20.01.2016
Die Revisionen werden als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 114,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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