Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/17/0031

Ra 2014/17/0031Verwaltungsgerichtshof29.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/17/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.2015

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 368,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.