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Ra 2014/17/0030•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/17/0030
Ra 2014/17/0030Verwaltungsgerichtshof14.10.2015
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Kostenersatzbegehren der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde wird abgewiesen.
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