Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0022

Ro 2014/17/0022Verwaltungsgerichtshof31.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.08.2016

Spruch

1 Die Revision wird zurückgewiesen.

2 Die revisionswerbende Partei hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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