Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/17/0022

Ra 2014/17/0022Verwaltungsgerichtshof11.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/17/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014170022.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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