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Ra 2014/17/0022•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/17/0022
Ra 2014/17/0022Verwaltungsgerichtshof11.09.2015
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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