projekte
Ro 2014/17/0021•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0021
Ro 2014/17/0021Verwaltungsgerichtshof23.11.2016
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.