Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0020

Ro 2014/17/0020Verwaltungsgerichtshof23.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Das Land Burgenland hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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