Ra 2014/17/0014•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/17/0014
Ra 2014/17/0014Verwaltungsgerichtshof10.10.2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.