Ra 2014/17/0009•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/17/0009
Ra 2014/17/0009Verwaltungsgerichtshof14.09.2015
Die Revisionen werden zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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