2014/17/0003•Verwaltungsgerichtshof 2014/17/0003
2014/17/0003Verwaltungsgerichtshof26.05.2014
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Vorstellung Diverses
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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