Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0077

Ro 2014/16/0077Verwaltungsgerichtshof16.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014160077.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren der Bundesministerin für Familien und Jugend wird abgewiesen.

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