Ro 2014/16/0077•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0077
Ro 2014/16/0077Verwaltungsgerichtshof16.12.2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren der Bundesministerin für Familien und Jugend wird abgewiesen.
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