Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0071

Ro 2014/16/0071Verwaltungsgerichtshof16.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2014

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in Höhe von 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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