Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0069

Ro 2014/16/0069Verwaltungsgerichtshof22.10.2015

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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