Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0061

Ro 2014/16/0061Verwaltungsgerichtshof27.05.2014

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0061

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

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