Ro 2014/16/0058•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0058
Ro 2014/16/0058Verwaltungsgerichtshof11.09.2014
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3
Die Revision wird zurückgewiesen.
H H W sowie die W H GmbH haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und H H sowie die W GmbH haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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