Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0058

Ro 2014/16/0058Verwaltungsgerichtshof11.09.2014

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.2014

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

H H W sowie die W H GmbH haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und H H sowie die W GmbH haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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