Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0031

Ro 2014/16/0031Verwaltungsgerichtshof09.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Erbschaftssteuer betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im Übrigen (somit soweit der angefochtene Bescheid die Grunderwerbsteuer betrifft) wird die Revision als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.