Ro 2014/16/0021•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0021
Ro 2014/16/0021Verwaltungsgerichtshof22.10.2015
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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