Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/15/0045

Ro 2014/15/0045Verwaltungsgerichtshof20.12.2016

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/15/0045

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014150045.J00

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision gegen den zweitangefochtenen Beschluss wird zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Das erstangefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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