Ro 2014/15/0045•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/15/0045
Ro 2014/15/0045Verwaltungsgerichtshof20.12.2016
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision gegen den zweitangefochtenen Beschluss wird zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Das erstangefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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