Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/15/0035

Ro 2014/15/0035Verwaltungsgerichtshof26.11.2015

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/15/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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