Ra 2014/15/0022•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/15/0022
Ra 2014/15/0022Verwaltungsgerichtshof23.11.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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