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Ra 2014/15/0011•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/15/0011
Ra 2014/15/0011Verwaltungsgerichtshof20.12.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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