Ro 2014/15/0007•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/15/0007
Ro 2014/15/0007Verwaltungsgerichtshof19.10.2016
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4
Die Revision wird zurückgewiesen.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
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