Ro 2014/15/0006•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/15/0006
Ro 2014/15/0006Verwaltungsgerichtshof26.01.2017
Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Erlass, Erlässe
Die Revision wird zurückgewiesen.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
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