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Ra 2014/15/0006•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/15/0006
Ra 2014/15/0006Verwaltungsgerichtshof23.11.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird im bekämpften Umfang, somit hinsichtlich der Spruchpunkte A und B, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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