Ra 2014/15/0005•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/15/0005
Ra 2014/15/0005Verwaltungsgerichtshof30.09.2015
Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang (Rückerstattung von Kapitalertragsteuer 2004 bis 2007) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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