Ra 2014/15/0004•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/15/0004
Ra 2014/15/0004Verwaltungsgerichtshof23.11.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es die Einkommensteuer 2009 bis 2011 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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