Ro 2014/13/0029•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/13/0029
Ro 2014/13/0029Verwaltungsgerichtshof20.10.2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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