Ro 2014/13/0028•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/13/0028
Ro 2014/13/0028Verwaltungsgerichtshof24.11.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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