Ro 2014/13/0021•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/13/0021
Ro 2014/13/0021Verwaltungsgerichtshof20.10.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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