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Ro 2014/13/0008•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/13/0008
Ro 2014/13/0008Verwaltungsgerichtshof16.09.2015
Der angefochtene Bescheid wird im angefochtenen Umfang (Einkommensteuer 2005) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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