Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0073

Ro 2014/12/0073Verwaltungsgerichtshof18.09.2015

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0073

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.2015

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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