Ro 2014/12/0068•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0068
Ro 2014/12/0068Verwaltungsgerichtshof01.07.2015
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Antrag des Bundeskanzlers auf Zuerkennung von Kosten an die "belangte Behörde" wird zurückgewiesen.
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