Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0055

Ro 2014/12/0055Verwaltungsgerichtshof01.07.2015

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.2015

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Antrag des Bundeskanzlers auf Zuerkennung von Kosten an die "belangte Behörde" wird zurückgewiesen.

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