Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0039

Ro 2014/12/0039Verwaltungsgerichtshof18.02.2015

Regest

Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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