Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0034

Ro 2014/12/0034Verwaltungsgerichtshof28.05.2014

Regest

Dienstrecht Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.2014

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

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