Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0029

Ro 2014/12/0029Verwaltungsgerichtshof21.01.2015

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Verfahrensbestimmungen Allgemein Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung Parteiengehör Beweismittel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.01.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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