Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/12/0022

Ra 2014/12/0022Verwaltungsgerichtshof27.05.2015

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/12/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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