Ro 2014/12/0021•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0021
Ro 2014/12/0021Verwaltungsgerichtshof13.11.2014
Begründung Begründungsmangel Verfahrensbestimmungen Allgemein Besondere Rechtsgebiete Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Allgemein Verfahrensbestimmungen Diverses Gutachten Ergänzung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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