Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0017

Ro 2014/12/0017Verwaltungsgerichtshof30.01.2017

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2017

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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